Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Internetplattform

https://auktion.SN.at

der Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG

Stand: Juni 2024

1. Präambel

https://auktion.SN.at ist eine Internetplattform (nachfolgend „Auktionsplattform") der Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG, Karolingerstraße 40, 5021 Salzburg (nachfolgend „Salzburger Nachrichten" oder „SN“). Auf der Auktionsplattform werden nach dem System einer Auktion von Dritten, den teilnehmenden Unternehmen (nachfolgend „Händler"), Waren und Dienstleistungen bzw. Gutscheine (nachfolgend „Artikel bzw. Gutschein(e)“) zum Kauf angeboten (nachfolgend „Online-Auktion“). Für die Nutzung der Auktionsplattform und die Teilnahme an der Online-Auktion durch Sie (nachfolgend „Bieter“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB Auktion“ oder „diese AGB“), sowie die Nutzungsbedingungen und generellen AGB der SN. Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten die Salzburger Nachrichten in diesen AGB auf eine geschlechterspezifische Formulierung. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Personen männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts in gleicher Weise. Die Salzburger Nachrichten behalten sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen und die Änderungen den Bietern zur Kenntnis zu bringen. Wo Dritte über die Auktionsplattform weitergehende Leistungen anbieten, gelangen deren Geschäftsbedingungen zur Anwendung.

2. Allgemeine Bestimmungen zur Online-Auktion

2.1. Der Bieter nimmt das Angebot des Händlers durch Abgabe seines Gebots verbindlich an, er verpflichtet sich somit vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen und des Zuschlags bei Auktionsende, den jeweiligen Artikel bzw. Gutschein zu den vereinbarten, in der Artikelbeschreibung und in diesen AGB angeführten Bedingungen zu erwerben. Wird während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot auf den Artikel bzw. Gutschein abgegeben, erlischt das Gebot. Maßgebend für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle Auktionszeit der Online-Auktion. Mit dem Ende der von den Salzburger Nachrichten bestimmten Laufzeit der Online-Auktion kommt zwischen dem Händler und dem Bieter mit dem höchsten Gebot ein Vertrag über den Erwerb des vom Händler in die Auktionsplattform eingebrachten Artikels bzw. Gutscheins zustande (nachfolgend „Höchstbieter“). Bieter, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. an dem der Bieter oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat zurücktreten. Die fristgerechte Absendung der Rücktrittserklärung an die Salzburger Nachrichten (welche vom jeweiligen Händler für die rechtswirksame Entgegennahme der Rücktrittserklärung ermächtigt sind) ohne Angabe von Gründen genügt. Dabei muss keine bestimmte Form eingehalten werden, es wird jedoch die Verwendung von folgendem Widerrufsformular empfohlen:

 

  • An die Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG , 5021 Salzburg, Karolingerstraße 40, auktion@sn.at
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Vertragsabschluss am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Bieters/ der Bieterin
  • Anschrift des/der Bieters/ der Bieterin
  • Unterschrift des/der Bieters/ der Bieterin (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

 

Wenn der Bieter vom Vertrag zurücktritt, hat er den Artikel unverzüglich, möglichst ungeöffnet und unversehrt, an den Händler zurückzusenden, die geleistete Zahlung wird von den Salzburger Nachrichten (als Vermittler und Plattforminhaber) rückerstattet. Das Anzeigenguthaben des Händlers reduziert sich um den Wert des zurückgegebenen Artikels. Bei dem Rücktritt vom Vertrag durch den Bieter ist dem Händler eine Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung/Ware zu bezahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. Ein Rückbehaltungsrecht steht dem Bieter nicht zu. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Bieters.

Dem Bieter steht kein Rücktrittsrecht zu bei Verträgen über

  • Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Bieter gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Teilnehmer keinen Einfluss hat, abhängt, Waren, die nach Spezifikationen des Bieters angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bieters zugeschnitten sind
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, 
  • Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, 
  • Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  • alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Teilnehmer keinen Einfluss hat
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen, die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, mit deren Lieferung dem Bieter gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird,
  • Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
  • Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist

 

2.2. Die Online-Auktion wird in der Regel in Form der sogenannten offenen Auktion durchgeführt, das heißt, die Bieter sind in Kenntnis der bereits abgegebenen Gebote anderer Bieter. Die Online-Auktion kann auch in Form der sogenannten geheimen Auktion durchgeführt werden. Dabei kennen die Bieter die bereits abgegebenen Gebote anderer Bieter nicht. Informationen zum Ablauf und den Regeln für die offene Online-Auktion finden Sie hier https://auktion.sn.at/faq. Informationen zu davon abweichenden Regeln für die geheime Online-Auktion finden Sie hier https://auktion.sn.at/faq#faq_40. Im Übrigen gelten für die geheime Online-Auktion die gleichen Regelungen wie für die offene Online-Auktion. Die Salzburger Nachrichten weisen die Bieter in geeigneter Weise darauf hin, falls die Online-Auktion in Form der geheimen Auktion durchgeführt wird.

2.3. Für alle Artikel, die über die Auktionsplattform angeboten werden, gilt die auf der Auktionsplattform veröffentlichte Beschreibung des Artikels durch den Händler. Diese werden seitens den Salzburger Nachrichten nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit hin geprüft. Die Salzburger Nachrichten legen das Mindestgebot für die Artikel fest. Unsere Händler sind verpflichtet nur fabrikneue Artikel zum Kauf anzubieten oder jene Artikel zu kennzeichnen, auf die das nicht zutrifft (Antiquitäten, Ausstellungsstücke etc.). Alle Artikel können unter der im Auktionskatalog und auf der Webseite notierten Adresse des Händlers besichtigt werden, was den interessierten Bietern dringend empfohlen wird.

2.4. Das Vertragsverhältnis in Bezug auf den Artikel bzw. Gutschein entsteht mit Zuschlag direkt zwischen dem Händler und dem Höchstbieter. Es kommen daher keine wie auch immer gearteten Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträge über den Artikel mit den Salzburger Nachrichten zustande. Die Salzburger Nachrichten selbst stehen nicht nur in keinem Vertragsverhältnis zum Bieter, sondern geben sie auch sonst keinerlei Garantien hinsichtlich der Artikel bzw. Gutscheine ab, etwa für Produkthaftung, Eignung für bestimmte Zwecke oder Copyright. Selbiges gilt für Eigenschaften in Bezug auf die teilnehmenden Händler und deren Bonität. Das Risiko, dass ein Händler insolvent wird, liegt beim Bieter. Die SN übernehmen dafür keine Haftung. Die Salzburger Nachrichten, ihre Organe, Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen trifft deshalb keine vertragliche Haftung im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und dem Bieter. Der Händler allein ist verantwortlich und haftet für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Die Haftung des Händlers gegenüber den Bietern richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbestimmungen bzw. Geschäftsbedingungen des Händlers. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass das Internet Risiken birgt, die in der Natur des Mediums liegen. Es obliegt den Parteien (Händlern und Bietern), sich selber von der Identität des Vertragspartners zu überzeugen.

Das Vertragsverhältnis zwischen Bieter und „Salzburger Nachrichten" bezieht sich lediglich auf die Nutzung der gegenständlichen Auktionsplattform. Die „Salzburger Nachrichten", ihre Organe, Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen schließen deshalb jede vertragliche Haftung aus. Die außervertragliche Haftung wird soweit gesetzlich zulässig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl in Bezug auf die Organe als auch auf die Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen. Die „Salzburger Nachrichten" leisten keine Gewähr für die über die Auktionsplattform verkauften Artikel bzw. Gutscheine. Jede Haftung der „Salzburger Nachrichten" und ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für direkte oder indirekte Schäden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Auktionsplattform entstehen, wird zur Gänze abgelehnt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Handelt es sich bei dem Geschädigten um einen Verbraucher im Sinne des KschG, so gilt der Haftungsausschluss nur für leicht fahrlässiges Verhalten der „Salzburger Nachrichten" und nicht für Personenschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle mit den „Salzburger Nachrichten" verbundenen Unternehmen der Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG.

2.5. Die Salzburger Nachrichten wirken lediglich als Veranstalterin der Online-Auktion, stellen die Auktionsplattform zur Verfügung, legen das Mindestgebot sowie die Anfangs- und Schlusszeiten der Online-Auktion fest und erteilen den Zuschlag an den Höchstbieter. Aus der Abwicklung der Online-Auktion sowie für die Nutzung der Plattform durch den Bieter haften die Salzburger Nachrichten für Schäden dem Bieter gegenüber, soweit diese von ihrem Personal oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird gehaftet, wenn es sich um Personenschäden oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt. Ist der Bieter ein Verbraucher, wird auch dann für leichte Fahrlässigkeit gehaftet, wenn es sich um Schäden aus der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten zur Durchführung des Vertrags (Verschaffung der vereinbarten Leistungen) handelt. Darüber hinaus wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Besorgungsgehilfen wird stets nur unter den Voraussetzungen des § 1315 ABGB gehaftet. Für Schäden Dritter wird nicht gehaftet. Weiters ist eine Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Begleit- und Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Rechtsverfolgungskosten ausgeschlossen. Bieter, die Unternehmer sind, haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr geltend zu machen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatz neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht wird.

3. Teilnahme an der Online-Auktion

3.1. Vor der erstmaligen Abgabe eines Gebots in der Online-Auktion ist eine Registrierung des Bieters bei den Salzburger Nachrichten (nachfolgend „Salzburger-Nachrichten-Benutzerkonto“) erforderlich. Registrierungen können ausschließlich über die hierfür vorgesehene Onlinemaske auf der Auktionsplattform erfolgen. Der Bieter hat für die Registrierung verpflichtend die Anrede, seinen Vor- und Nachnamen, seine E-Mailadresse sowie sein Passwort anzugeben. Verfügt der Bieter bereits über ein Salzburger-Nachrichten-Benutzerkonto, muss er sich über dieses anmelden. Der Bieter hat weiters für die Abgabe von Geboten in der Online-Auktion seine Stamm- und Verkehrsdaten (zusätzliche Pflichtfelder sind Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land, Telefonnummer und E-Mailadresse) einzugeben, sofern diese Daten nicht bereits hinterlegt sind.

3.2. Die Salzburger Nachrichten stellen als Seitenanbieter lediglich eine Auktionsplattform („Marktplatz“) für den Abschluss und die Abwicklung von Rechtsgeschäften zur Verfügung und bieten durch diese Online-Auktion dritten Firmen und Geschäften die Möglichkeit (Händler), ihre Waren und Dienstleistungen bzw. Gutscheine zu bewerben und anzubieten. Die Salzburger Nachrichten stellen sohin lediglich die technische und organisatorische Abwicklung der Auktion sicher. Sie bieten insbesondere auch keinen Treuhandservice an. Das Vertragsverhältnis entsteht mit Zuschlag direkt zwischen dem Händler und dem Bieter. Es kommen daher keine wie auch immer gearteten Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit den Salzburger Nachrichten zustande. Die Abwicklung des Vertrags erfolgt sodann ohne Zutun der Salzburger Nachrichten, welche lediglich Vermittler sind. Für die Auflistung und Beschreibung der von den Händlern eingebrachten Artikel bzw. Gutscheine werden keine Einschreibe- oder andere Gebühren verlangt. Ebenso wenig werden von den Käufern bzw. Bietern Teilnahmegebühren oder andere Beiträge erhoben.

3.3. Zur Registrierung und Teilnahme sind Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt. Hinweis: Sollten Sie Arbeitnehmer eines Händlers sein, der Artikel bzw. Gutscheine anbietet, raten wir mit diesem Rücksprache zu halten und sich zu informieren, ob ein Bieten von Mitarbeitern für dessen Artikel bzw. Gutschein nach internen Richtlinien zulässig ist. Gebote von Mitarbeitern der teilnehmenden Firmen und Geschäften sind für alle Artikel bzw. Gutscheine zulässig, außer für diejenigen, die von ihrem Geschäft oder ihrer Firma in die Online-Auktion eingebracht wurden.

3.4. Die Registrierung und Teilnahme an der Online-Auktion sind kostenlos.

3.5. Der Bieter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Bieter hat im Falle der Kenntnis einer unautorisierten Nutzung diese den Salzburger Nachrichten unverzüglich zu melden und das Passwort sofort zu ändern. Bis zur erfolgten Meldung wird dem Bieter jeder Zugriff und jede, mit seinem Salzburger-Nachrichten-Benutzerkonto unmittelbar in Zusammenhang stehende Handlung oder Inanspruchnahme von Leistungen zugerechnet.

3.6. Der Bieter hat jederzeit das Recht, die Löschung seines Salzburger-Nachrichten-Benutzerkontos per E-Mail an auktion@sn.at zu verlangen. Überdies behalten sich die Salzburger Nachrichten das Recht vor, dem Bieter Funktionalitäten auf der Auktionsplattform vorzuenthalten, das Salzburger-Nachrichten-Benutzerkonto zu schließen sowie Inhalte zu entfernen oder zu verändern, sofern gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Rechtsvorschriften, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Salzburger Nachrichten, diese AGB oder andere Vertragsbedingungen verstoßen wird.

3.7. Für alle Artikel bzw. Gutscheine, die über die Auktionsplattform angeboten werden, gilt die Beschreibung des Händlers. Alle angebotenen Artikel bzw. Gutscheine sind fabriksneu, sofern nicht anderes ausgewiesen ist (z.B. bei gebrauchten Kraftfahrzeugen). Alle Artikel bzw. Gutscheine können unter der im Auktionskatalog und auf der Webseite notierten Adresse der Firma bzw. des Geschäfts besichtigt werden, was den interessierten Bietern dringend empfohlen wird. Die „Salzburger Nachrichten" sind weder Verkäuferin der Artikel bzw. Gutscheine noch übernehmen sie irgendeine Verantwortung im Zusammenhang mit den Artikeln bzw. Gutscheinen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Markenschutz, Produkthaftung, Garantien sowie Verkaufsberechtigung des Händlers.

4. Ablauf und Regeln der offenen Online-Auktion

4.1. Beginn und Ende des Zeitraums, in dem die jeweils aktuelle Online-Auktion stattfindet, werden auf der Website der Online-Auktion angeführt. Maßgebend ist die Zeit- und Datumsangabe gemäß der Uhr auf der Auktionsplattform. Gebote können nur innerhalb dieser Zeitspanne – dies jedoch 24 Stunden am Tag – auf der Auktionsplattform abgegeben werden. Die Salzburger Nachrichten behalten sich vor, die Online-Auktion ohne Vorankündigung und im eigenen Ermessen zu verändern, zu erweitern/verlängern oder zu beenden.

4.2. Salzburger Nachrichten legen für jeden Artikel bzw. Gutschein ein Mindestgebot fest. Dieses Mindestgebot ist das minimale Gebot, das gefordert wird und von den Bietern abgegeben werden kann.

4.3. Das Mindestgebot beginnt in der Regel ab 50 % des Ladenverkaufspreises. Bei bestimmten Artikeln wie beispielsweise Fertigteilhäuser, Immobilien oder Kfz (Neu und Gebrauchtwagen) kann das Mindestgebot auch höher sein.

4.4. Will ein Bieter einen anderen Bieter, der schon ein Gebot abgegeben hat und gerade Höchstbieter ist, überbieten, so muss dieser weitere Bieter bei Artikeln, deren Ladenverkaufspreis unter EUR 300,00 liegt, ein um mindestens EUR 1,00, bei Artikeln, deren Ladenverkaufspreis unter EUR 10.000,00 liegt, ein um mindestens EUR 10,00 und bei Artikeln, deren Ladenverkaufspreis EUR 10.000,00 übersteigt, ein um mindestens EUR 100,00 („Mindestschritt“) höheres Gebot als der aktuelle Höchstbieter abgeben. Dasselbe gilt für einen Bieter, der als vormaliger Höchstbieter von einem anderen Bieter überboten wurde. Will er wieder Höchstbieter sein, so hat er ein Gebot abzugeben, das jenes Angebot, das sein eigenes überboten hat, wieder um einen Mindestschritt übersteigt. Ein Bieter kann sohin ein Gebot nie um Beträge überbieten, die nicht Vielfache dieser Mindestschritte sind (Beispiel: Für einen Artikel, dessen Ladenverkaufspreis EUR 100,00 beträgt, kann ein Bieter zB EUR 51,00, EUR 52,00 etc. bieten, nie aber Beträge wie EUR 51,01, EUR 52,50 etc.). Für einzelne Artikel können auch andere Mindestschritte gelten. Diese sind in der Artikelbeschreibung zu finden.

4.5. Die Online-Auktion erlaubt Stellvertretergebote. Das bedeutet, dass der Bieter ein geheimes Höchstgebot festlegen kann, welches er für einen Artikel zu zahlen bereit ist. Die Bietersoftware bietet dann stellvertretend für den Bieter für den jeweiligen Artikel mit, und zwar immer nur so viel, wie nötig ist, damit der Bieter gerade Höchstbieter für den gewählten Artikel ist, und zwar so lange, bis kein anderer den Bieter mehr überbietet oder das eingegebene Höchstgebot erreicht ist. Es kann sein, dass der Bieter im Falle des Zuschlages weniger als sein geheimes Höchstgebot bezahlen muss, keinesfalls jedoch mehr. Mit Eingabe eines geheimen Höchstgebots ist der Bieter rechtlich an von der Bietersoftware abgegebene Gebote gebunden und muss den gebotenen Betrag und allfällige Steuern bezahlen, wenn er den Zuschlag erhält. Es ist Aufgabe des jeweiligen Bieters, den Status seiner eigenen Gebote und den Verlauf der Online-Auktion zu verfolgen und zu entscheiden, ob und bis zu welcher Höhe er weiterbieten möchte. Wer durch einen anderen Bieter mit einem höheren geheimen Höchstgebot überboten worden ist, muss ein neues, höheres, geheimes Höchstgebot festlegen, um für den Artikel weiterbieten zu können. Ist das geheime Höchstgebot eines neuen Bieters genau gleich hoch wie dasjenige eines Bieters, der sein Höchstgebot zeitlich davor abgegeben hat, gilt das "first come, first serve"-Prinzip; der frühere Bieter bleibt der Höchstbieter und erhält den Zuschlag, sofern er nicht mehr überboten wird.

4.6. Es ist Aufgabe des jeweiligen Bieters, den Status seiner eigenen Gebote und den Verlauf der Online-Auktion zu verfolgen und zu entscheiden, ob und bis zu welcher Höhe er weiterbieten möchte. Wer durch einen anderen Bieter mit einem höheren geheimen Höchstgebot überboten worden ist, muss ein neues, höheres, geheimes Höchstgebot festlegen, um für den Artikel bzw. Gutschein weiterbieten zu können. In diesem Fall ersetzt das neue geheime alle vorherigen Gebote, die dieser Bieter für diesen Artikel bzw. Gutschein abgegeben hat. Ist das geheime Höchstgebot eines neuen Bieters genau gleich hoch wie dasjenige eines Bieters, der sein Höchstgebot davor abgegeben hat, wird dieser frühere Bieter als Meistbietender geführt und erhält den Zuschlag, sofern er nicht mehr überboten wird und der Mindestpreis erreicht wurde.

4.7. Ist ein Artikel mehrfach vorhanden, können Gebote für mehrere gleiche Artikel gleichzeitig abgegeben werden. Die Anzahl der Artikel, für die der Bieter schließlich den Zuschlag erhält, kann dem Gebot entsprechen oder es können weniger Artikel sein, auf keinen Fall aber mehr. Das ist abhängig davon, ob vorher andere höhere oder gleich hohe Gebote gemacht wurden und für welche Anzahl.

4.8. Sollte es bezüglich der Gültigkeit von Geboten zu Streitigkeiten zwischen Bietern untereinander oder zwischen Bietern und den Salzburger Nachrichten kommen, können die Salzburger Nachrichten entscheiden, welcher Bieter den Zuschlag für den Artikel erhält. Alle Entscheidungen der Salzburger Nachrichten sind endgültig und verbindlich.

4.9. Während und nach der Auktion erhalten die Bieter E-Mails, welche sie darüber informieren, ob sie von einem anderen Bieter überboten wurden, für einen Artikel bzw. Gutschein den Zuschlag erhalten haben, sowie Bestätigungen für Gebote, die sie selbst platziert haben. Diese E-Mails dienen lediglich Informationszwecken. Der Versand oder die Unterlassung des Versandes dieser E-Mails haben keinerlei Einfluss auf den Status des jeweiligen Bietergebots oder der Gebote anderer Bieter. Nur die Belege der Gebote im Onlinesystem der Auktionsplattform zeichnen den Gebotsverlauf verbindlich auf. Nur diese stellen die verbindliche Datenbasis dar, aufgrund derer die Salzburger Nachrichten bestimmen, wer am Schluss den Zuschlag für einen Artikel erhält.

4.10. Der verbindliche Vertragsabschluss zwischen dem jeweiligen Händler und dem Höchstbieter erfolgt durch den automatischen Zuschlag am Ende der Online-Auktion. Am Schluss jeder Online-Auktion ermitteln die Salzburger Nachrichten im Namen des Händlers den Höchstbieter für jeden Artikel, kontaktiert den Höchstbieter per E-Mail und/oder Telefon, informiert ihn über den Zuschlag und fordert ihn auf, den Artikel zu bezahlen. Für in der Online-Auktion angebotene Sonderartikel wie Fertigteilhäuser, Immobilien und Kfz (Neu- und Gebrauchtwagen) gelten hiervon abweichende Sonderregeln und bedürfen eines Sideletters.

5. Sonderregeln für die geheime Online-Auktion (die Bieter kennen die bisher abgegebenen Gebote nicht)

5.1. Die Zeiten, während der die geheime Online-Auktion durchgeführt wird, werden gesondert bekannt gegeben. Maßgebend ist auch hier die Datums- und Zeitangabe gemäß der Uhr auf der Auktionsplattform

5.2. Im Rahmen der geheimen Online-Auktion werden entweder ein einzelner Artikel bzw. Gutschein oder mehrere Artikel bzw. Gutscheine eines Händlers zum Kauf durch Ersteigerung angeboten. Diese Artikel bzw. Gutscheine können nicht Gegenstand einer anderen auf der Auktionsplattform stattfindenden Online-Auktion sein. Insbesondere können diese Artikel nicht im Rahmen der offenen Online-Auktion erworben werden.

5.3. Den Bietern wird der Ladenverkaufspreis des jeweiligen Artikels bekannt gegeben. Dies dient der Information der Bieter über den Wert des Artikels bei Kauf im Geschäft.

5.4. Der Minimum-Gebotsschritt beträgt für jeden Artikel EUR 1,00. Es gibt keinen Maximum-Gebotsschritt.

5.5. Nach Abgabe seines Gebots wird der Bieter per E-Mail informiert, wie viele Gebote für den Artikel bzw. Gutschein bereits abgegeben wurden. Der Bieter hat jederzeit die Möglichkeit, sein Gebot zu erhöhen. Der Bieter wird auch informiert, falls es sich bei seinem Gebot um das bisherige Höchstgebot handelt. Darüber hinaus erfolgt keine Information des Bieters über den genauen Bietverlauf. Insbesondere erhält der Bieter keine Information über die Höhe der abgegebenen Gebote anderer Bieter bzw. des jeweils aktuellen Höchstgebotes.

5.6. Stellvertretergebote bzw. geheime Höchstgebote sind bei der geheimen Online-Auktion nicht erlaubt. Will der Bieter daher sein Angebot erhöhen, so muss er stets selbst manuell ein neues Gebot abgeben.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Nach Erteilung des Zuschlags ist der Höchstbieter zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (inklusive Umsatzsteuer) innerhalb von maximal 3 Tagen nach Benachrichtigung durch die Salzburger Nachrichten verpflichtet. Trifft die Zahlung innerhalb von 3 Tagen nicht ein, ist der Händler berechtigt aber nicht verpflichtet, vom Vertrag, der durch den Zuschlag mit dem Bieter zustande gekommen ist, zurückzutreten. Der Artikel wird in Folge zum Direktkauf angeboten. Für in der Online-Auktion angebotene Fertigteilhäuser, Immobilien und Kfz (Neu- und Gebrauchtwagen) gelten hiervon abweichende Sonderregeln und bedürfen eines Sideletters.

6.2. Der Kaufpreis ist an die Salzburger Nachrichten zu zahlen, welche berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, die Zahlung im Namen und auf Rechnung des betreffenden Händlers entgegenzunehmen. In gewissen, gesondert ausgewiesenen Fällen (z.B. bei Fertigteilhäusern) zahlt der Höchstbieter den Kaufpreis direkt an den Händler, der den Artikel auf der Auktionsplattform zum Verkauf angeboten hat. Die Zahlung an die Salzburger Nachrichten kann entweder online durch Sofortüberweisung, mittels Paypal, per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder durch Barzahlung oder Zahlung mittels Bankomatkarte erfolgen. Ab einem Kaufpreis von EUR 10.000,00 ist keine Barzahlung möglich. Die Begleichung des Kaufpreises durch die Einlösung von Gutscheinen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

6.3. Nach Erhalt des Kaufpreises stellen die Salzburger Nachrichten dem Höchstbieter eine Bestätigung über den Erhalt des Zuschlages sowie der erfolgten Bezahlung aus, mit der er den Artikel bei dem Händler auslösen kann. Diese Zuschlags- und Zahlungsbestätigung (Zertifikat) stellt daher lediglich einen Zahlungsnachweis sowie eine Bestätigung des erteilten Zuschlages dar. Unter Vorlage des Zertifikats ist der Artikel innerhalb der vom Händler festgelegten Abholfrist beim Händler abzuholen (außer es wurde zwischen dem Höchstbieter und dem Händler einvernehmlich eine andere Vereinbarung (z.B. Lieferung) vereinbart). Auf die Rechtsfolgen eines allfälligen Verzugs des Höchstbieters bei Abholung bzw. bei der Konsumation des Artikels (wie Zahlung des Kaufpreises trotz Nichtannahme des Artikels, Ersatz von Aufwendungen des Händlers bei Annahmeverzug des Höchstbieters) wird hingewiesen. Der Händler stellt dem Höchstbieter bei Abholung des Artikels eine Rechnung über den Kaufpreis aus. Für in der Online-Auktion angebotene Fertigteilhäuser, Immobilien und Kfz (Neu- und Gebrauchtwagen) gelten hiervon abweichende Regelungen und bedürfen eines Sideletters.

6.4. Kommt der Höchstbieter seiner vertraglichen Zahlungspflicht innerhalb der vertraglich festgelegten Frist nicht nach, und erfolgt kein Rücktritt vom Vertrag durch den Händler, hat der Höchstbieter zusätzlich zum fälligen Gesamtverkaufspreis die aus dem verschuldetem Zahlungsverzug entstehenden notwendigen und zweckentsprechenden Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu bezahlen.

6.5. Es liegt in der Verantwortung von Händler und Höchstbieter für allfällige Lizenzen, Anmeldungen oder Gebühren sowie für die Abrechnung aller fälligen Steuern und Abgaben in Zusammenhang mit dem Artikel Sorge zu tragen. Bei Erhalt der Zuschlags- und Zahlungsbestätigung wird der Händler allenfalls weitere fällige Steuern und Abgaben dem Höchstbieter direkt separat in Rechnung stellen.

7. Sonstiges

7.1. Sämtliche auf unter der Domain https://auktion.sn.at abrufbaren Webseite publizierten Inhalte sind Eigentum der Salzburger Nachrichten bzw. der Händler. Die Salzburger Nachrichten gewähren jedem Händler vorübergehend die Bewilligung zur Nutzung der Webseite im Zusammenhang mit dieser Online-Auktion. Jegliche andere Nutzung der Webseite, eingeschlossen die Reproduktion, Veränderung, Verteilung oder Übertragung ist untersagt. Der gesamte Inhalt der Website ist urheberrechtlich geschützt und darf nur im Zusammenhang mit dieser Online-Auktion genutzt werden. Insbesondere ist das Kopieren, Verwerten, Vertreiben und Veröffentlichen der auf der Website publizierten Informationen für eigene oder fremde gewerbliche Zwecke sowie die Einspeisung von Informationen auf Online-Dienste untersagt.

7.2. Der gesamte Inhalt der Website ist urheberrechtlich geschützt und darf nur im Zusammenhang mit dieser Online-Auktion genutzt werden.

7.3. Die Salzburger Nachrichten leisten keine Gewähr für die störungsfreie Nutzung ihrer Websites noch für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Risiko der Benutzer. Die Salzburger Nachrichten erbringen in keinem Fall Beratungsdienstleistungen. Die Salzburger Nachrichten sind berechtigt, ihre Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder einzustellen.

7.4. Werbeflächen, Links und Äußerungen Dritter, z.B. in Diskussionsforen oder Gästebüchern, sind nicht den Salzburger Nachrichten zuzuordnen. Die Einrichtung von Links auf Websites, die widerrechtliche Informationen beinhalten, ist ausdrücklich untersagt.

7.5. Der Bieter und der Händler erklären sich damit einverstanden, die österreichischen Gesetze, Regeln und Teilnahmebedingungen während der Teilnahme an der Online-Auktion und bei der Benutzung der Webseite einzuhalten. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, so können die Salzburger Nachrichten einen Bieter oder Händler ohne Vorankündigung von der Auktion ausschließen.

7.6. Die Salzburger Nachrichten sowie ihre Vertreter lehnen soweit dies gesetzlich zulässig ist jedwede Haftung für direkte oder indirekte Schäden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Websites entstehen, ab. Handelt es sich bei dem geschädigten Händler um einen Verbraucher im Sinne des KSchG, so gilt der Haftungsausschluss nur für leicht fahrlässiges Verhalten der Salzburger Nachrichten und nicht für Personenschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle mit den Salzburger Nachrichten verbundenen Unternehmen der Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG.

7.7. Die Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG und in ihrem Namen Google Analytics bzw. die ÖWA benutzen Cookies, um die aktuelle Ausgabe bzw. die zuletzt besuchte Region zu speichern, ein Autologin-Service anzubieten, aggregierte statistische Auswertungen durchzuführen und um zu verhindern, dass Benutzer auf www.SN.at zu oft mit dynamischer Werbung konfrontiert werden. Wenn der Bieter nicht möchte, dass Cookies benutzt werden, kann der Bieter bei seinen Browsereinstellungen verhindern, dass Cookies gesetzt werden. Dabei gilt zu beachten, dass das Abschalten von Cookies die Nutzung der Website und der angebotenen Dienste einschränken kann. Gespeicherte Cookies können vom Bieter jederzeit gelöscht werden. Mehr zum Thema Datenschutz und die Möglichkeit zur Deaktivierung des „Google Analytics"-Trackings sind unter SN.at/cookiepolicy und SN.at/datenschutz zu finden.

8. Bieter

8.1. Die „Salzburger Nachrichten" werden für jeden Artikel bzw. Gutschein ein Startgebot festlegen. Dieses Startgebot ist das minimale Gebot, das gefordert wird, bevor man aktiv an der Auktion teilnehmen kann.

8.2. Der Status eines Artikels bzw. Gutscheins wird jeweils ausgewiesen als

  • Mindestpreis nicht erreicht. Dies bedeutet, dass die Höhe des höchsten Gebots tiefer ist als der Mindestpreis. Damit kann der Zuschlag auf den Artikel bzw. Gutschein nicht gegeben werden und er kann nicht verkauft werden.
  • Mindestpreis erreicht. Die Höhe des höchsten Gebots liegt über dem Mindestpreis. Den Zuschlag für den Artikel bzw. Gutschein erhält in jedem Fall der Meistbietende gemäß den nachfolgenden Regeln.

8.3. Die „Salzburger Nachrichten" tragen keinerlei Verantwortung für Gebote oder Informationen ihrerseits, welche fehlgeleitet werden, verloren gehen, unvollständig oder unleserlich sind oder die durch Daten-übertragung nicht vollständig eingehen. Ebenso wenig können die „Salzburger Nachrichten" für Einschränkungen, die den Bietern durch irgendeine technische Fehlfunktion der Software, des Netzes oder der Server entstehen, haftbar gemacht werden. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung der Auktionsplattform und ihrer Funktionen. Zeitweilige Einschränkungen können sich z. B. durch technische Störungen wie Hardware- und Softwarefehler, Unterbrechung der Stromversorgung usw. ergeben. Die „Salzburger Nachrichten" behalten sich zudem das Recht vor, ihre Leistungen zeitweilig zu beschränken.

8.4. Der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt durch den automatischen Zuschlag am Ende der Online-Auktion. Am Schluss jeder Auktion ermittelt der Veranstalter im Namen des Händlers den Meistbietenden (den Käufer) für jeden Artikel bzw. Gutschein, der den Mindestpreis erreicht hat, kontaktiert den Meistbietenden per E-Mail, informiert ihn über den Zuschlag und fordert ihn auf, den Artikel bzw. Gutschein zu bezahlen.

8.5. Direktkauf von Artikeln und Gutscheinen

In zwei Fällen können Artikel der Online-Auktion auf andere Art als durch Bieten erworben werden, wobei beide Variante als „Direktkauf“ bezeichnet werden:

  • Artikel bzw. Gutscheine, für die bis zum Ende der Laufzeit der Online-Auktion keine Gebote abgegeben wurden, schlagen die Salzburger Nachrichten Bietern, die diese oder ähnliche Artikel bzw. Gutscheine auf ihrer Beobachtungsliste gespeichert haben, und solchen, die für ähnliche Artikel geboten haben, mittels gesonderter Ankündigung nach Auktionsende befristet zum Kaufpreis in Höhe des Mindestgebots zum Kauf vor oder für deren Erwerb, die die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder vom Höchstbieter noch dem Bieter mit dem nächst höheren Gebot (im Falle der Disqualifikation des Höchstbieters) eingehalten wurden, können – jedoch nur nach gesonderter Ankündigung – zeitlich befristet nach Auktionsende gegen Zahlung eines Fixpreises erworben werden (nachfolgend "Direktkauf"). Der Fixpreis entspricht dem in der Online-Auktion festgelegten Mindestpreis für den jeweiligen Artikel.
  • Artikel, für die zwar ein Zuschlag an einen Höchstbieter erfolgt ist, die aber wieder frei wurden, da Höchstbieter oder Händler vom Vertrag zurückgetreten sind schlägt die SN Bietern, die für diese Artikel geboten, den Zuschlag aber nicht erhalten haben, sowie solchen, die den Artikel auf der Beobachtungsliste gespeichert haben, mittels gesonderter Ankündigung nach Auktionsende befristet zum Kaufpreis in Höhe des zweithöchsten für diesen Artikel abgegebenen Gebots zum Kauf vor. Für den Fall, dass es kein zweites Gebot gegeben hat, legt die SN den Kaufpreis nach eigenem Ermessen fest.

8.6. Die Salzburger Nachrichten kündigen Bietern per E-Mail die Möglichkeit zum Direktkauf von Artikeln an. Um die Interessen von Bietern und Händlern bestmöglich zu wahren, behalten sich die "Salzburger Nachrichten" vor, die Möglichkeit zum Direktkauf eines Artikels nur Bietern anzukündigen, die Gebote für gleiche oder ähnliche Artikel abgegeben, jedoch nicht den Zuschlag erhalten haben, oder die auf andere Weise (z.B. mittels Merkliste) Interesse an dem zum Direktkauf stehenden oder einem gleichen oder ähnlichen Artikel gezeigt haben. Der Bieter kann sich jederzeit kostenlos von der Information über die Möglichkeit zum Direktkauf abmelden, z.B. per E-Mail. Die Salzburger Nachrichten behält sich das Recht vor, Artikel bzw. Gutscheine auch anderen als den in 8.1. genannten Bieterin zum Direktkauf anzubieten. Der Bieter kann sich jederzeit kostenlos von der Information über die Möglichkeit zum Direktkauf abmelden, z.B. per E-Mail oder durch Inanspruchnahme eigener von den Salzburger Nachrichten angebotener Abmeldemöglichkeiten.

8.7. Das E-Mail mit der Verständigung über die Möglichkeit zum Direktkauf enthält einen Link, der zu einer Bestellmaske mit den näheren Angaben zum Artikel (z. B. Ausstattung, Menge, Fixpreis, Angebotsfrist, etc.) sowie den Verkaufs- und Zahlungsbedingungen (inkl. Zahlungsziel) führt.

8.8. Der Bieter hat nun die Möglichkeit, durch Anklicken einer entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Kaufangebot für den jeweiligen Artikel zum festgelegten Fixpreis abzugeben. Durch Abgabe des verbindlichen Kaufangebots verpflichtet sich der Bieter, den jeweiligen Artikel zu den vereinbarten Kaufbedingungen zu erwerben.

8.9. Der Direktkauf kommt durch automatisierte Bestätigung der Salzburger Nachrichten gegenüber dem Bieter im Namen und für Rechnung des Händlers zustande. Die Salzburger Nachrichten fordern den Bieter per E-Mail zur Kaufpreiszahlung innerhalb des Zahlungsziels laut Kaufbedingungen auf.

8.10. Der Bieter ist zur vollständigen Zahlung innerhalb des Zahlungsziels laut Kaufbedingungen nach Benachrichtigung durch die Salzburger Nachrichten verpflichtet. Kann ein Bieter nicht kontaktiert werden oder trifft die Zahlung nicht innerhalb des Zahlungsziels laut Kaufbedingungen ein, kann der Bieter ohne weitere Benachrichtigung vom Direktkauf ausgeschlossen werden (Rücktritt vom Vertrag durch den Händler und Geltendmachung des daraus entstehenden Schadens).

8.11. Sofern in diesem Punkt keine besonderen Regelungen getroffen wurden, gelten die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß auch für den Direktkauf von Artikeln bzw. Gutscheine. Dies gilt insbesondere für die Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach das Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Händler und dem Bieter entsteht und daher keine wie auch immer gearteten Kauf- oder Dienstleistungsverträge zwischen dem Bieter und den Salzburger Nachrichten zustande kommen. Insbesondere auch die Ausführungen zum Rücktrittsrecht gem. Punkt 9. gelten sinngemäß.

8.12. Alle Verkäufe sind endgültig. Sollte ein erworbener Artikel bzw. Gutschein auf der Webseite falsch dargestellt worden sein, wird eine Erstattung des Kaufpreises geprüft. In diesem Fall darf das Zertifikat nicht eingelöst werden. Der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Bezahlung und Erhalt des Zertifikats zu Handen der Salzburger Nachrichten geltend zu machen. Nach Prüfung und Bearbeitung des Antrages wird der Käufer schriftlich/per E-Mail verständigt. Die Kaufpreiserstattung erfolgt innerhalb von 7 bis 14 Werktagen mittels Banküberweisung

9. Schlussbestimmungen

9.1. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Verhältnisse zwischen Bieter und Händler und die Nutzungsbedingungen der Auktionsplattform. Die Verkaufsunterlagen der Salzburger Nachrichten sind nicht Teil des Vertragsverhältnisses zwischen Bieter und Händler.

9.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung allfälliger Lücken.

9.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen unter Ausschluss der Kollisionsnormen dem österreichischen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – das jeweils sachlich zuständige Gericht der Stadt Salzburg.

10. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Der Bieter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. an dem der Bieter oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Bieter der Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG, Karolingerstraße 40, 5021 Salzburg, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Wir empfehlen die Verwendung des obengenannten Widerrufsformulars.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Bieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Bieter diesen Vertrag widerruft, haben die Salzburger Nachrichten dem Bieter alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei den Salzburger Nachrichten eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird als Zahlungsmittel Banküberweisung verwendet. In keinem Fall werden dem Bieter wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Salzburger Nachrichten können die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Bieter den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Bieter hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Salzburger Nachrichten über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an den Händler zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Bieter die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Bieter trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Bieter muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Hat der Bieter verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Bieter den Salzburger Nachrichten einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bieter den Salzburger Nachrichten von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.