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Supervision fördert die Kommunikationsfähigkeit und Handlungssicherheit im beruflichen Alltag. Ich bin berechtigt, Bestätigungen nach BGBI.II 140/03 § 4(4) für Supervision auszustellen.
Mit Unterstützung der Supervision wird ein Blick auf das berufliche Geschehen aus einer „Metaperspektive“ geworfen.
Das ermöglicht eine Reflexion des beruflichen Handelns und der beruflichen Identität.
Es werden Aufgaben, Rollen und Funktionen geklärt und gleichzeitig Mobbing und Burnout vorgebeugt.
Gerade in turbulenten wirtschaftlichen Zeiten kann die Leistung externer SupervisorInnen einen enormen Wettbewerbsvorteil darstellen.
Ich bin eingetragen im ExpertInnenpool der Wirtschaftskammer Österreich für SupervisorInnen und bin berechtigt Bestätigungen nach BGBI.II 140/03 § 4(4) Lebens-&Sozialberatungs-Verordnung für Supervision auszustellen.
Dauer: 90 Minuten
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