Fragen und Antworten (FAQs)

Fragen

Antworten

Warum muss ich mich für die Auktion anmelden?

Wenn Sie nach der Auktion den Zuschlag für einen Artikel bzw. Gutschein erhalten, werden Sie von uns benachrichtigt. Sie werden nach erfolgter Bezahlung ein Zertifikat erhalten, welches Sie berechtigt, beim Unternehmen den ersteigerten Artikel bzw. Gutschein abzuholen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzseite.

Welche zusätzlichen Vorteile bringt die Anmeldung?

Wenn Sie sich mit Ihrer Anschrift und Ihrer E-Mail-Adresse anmelden erhalten Sie:

  • Eine Anmeldebestätigung per E-Mail sofern Sie die E-Mail-Adresse korrekt angegeben haben.
  • Eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Sie bei einem Artikel bzw. Gutschein von einem anderen Bieter überboten wurden. So haben Sie die Möglichkeit, rasch mit einem höheren Gebot zu reagieren und bleiben damit aktiv bei der Versteigerung dabei.
  • Täglich aktuelle Nachrichten mit Tipps zur erfolgreichen Ersteigerung Ihres Wunschartikels bzw. -gutscheins, mit Beschreibungen interessanter Artikel bzw. Gutscheine und anderen wichtigen Informationen.
  • Spezielle Angebote von Firmen und Geschäften, bei deren Artikeln bzw. Gutscheinen Sie mitbieten. Hinweis: Sie werden nur kontaktiert, falls Sie das ausdrücklich wünschen.
  • Die Benachrichtigung per E-Mail und/oder Telefonanruf unmittelbar nach Auktionsende, wenn Sie den Zuschlag erhalten haben.
  • Die Möglichkeit den zugeschlagenen Artikel bzw. Gutschein gleich online zu bezahlen und damit sofort das Abholzertifikat zu erhalten.
  • Ein persönliches Zertifikat zur Abholung des Artikels bzw. Gutschein, das bei der schnellen, sicheren und unkomplizierten Abwicklung hilft.

 

Ich habe mich angemeldet aber noch keine Bestätigungs-E-Mail erhalten. Warum?

Es kann sein, dass Sie bei der Anmeldung die E-Mail-Adresse nicht korrekt angegeben haben. Sie können Ihre E-Mail Adresse überprüfen, indem Sie im unter "Meine Übersicht" die Unterkategorie "Meine Daten" wählen und das Feld für die E-Mail-Adresse prüfen. Klicken Sie anschließend auf "Speichern". Damit lösen Sie eine neue Bestätigungs-E-Mail aus, die innerhalb von Sekunden in Ihrer Mailbox eintreffen sollte.
Sind Sie Benutzer eines internetbasierten E-Mail-Dienstes wie AOL, Hotmail oder Yahoo, besteht die Möglichkeit, dass unser Bestätigungs-E-Mail in einem anderen Ordner als im "Posteingang" eintrifft. Beachten Sie auch die anderen vorhandenen Ordner auf Ihrer E-Mail-Plattform.

Ich habe Schwierigkeiten beim Aufrufen der Webseiten. Woran liegt das?

Die Webseite wurde optimiert für die Browser Microsoft Internet Explorer 5 und Netscape Navigator oder deren späteren Versionen. Sollten Sie eine ältere Version installiert haben, empfehlen wir Ihnen, auf eine aktuelle Version umzustellen, welche kostenlos herunter geladen werden kann.
Die Webseite verlangt zudem einen Webbrowser, der so genannte "Cookies", d. h. kleine Informationseinheiten, die von dieser Webseite geschickt und auf Ihrem Computer als Zusatzinformation zu Ihrem Browser hinterlegt werden, ermöglicht. "Cookies" stellen sicher, dass Sie Ihre Verbindung zu dieser Webseite nicht verlieren, wenn Sie eingeloggt sind und bei der Auktion mitbieten. Bei auftretenden Problemen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Browser keine "Cookies" akzeptiert. Weiter unten finden Sie Instruktionen zur Einstellung des Browsers.

Netscape Navigator 6 & 7: Klicken Sie im Menüpunkt -> Bearbeiten auf den Untermenüpunkt -> Einstellungen. Klicken Sie anschließend bitte auf das Wort -> Erweitert und danach auf das Wort -> Cookies. Klicken Sie hier bitte auf -> Alle Cookies akzeptieren.

Microsoft Internet Explorer 5 & 6: Seit IE5 sind die Einstellungen für Cookies unter "Sicherheit" zu finden. -> Extras -> Internetoptionen -> Sicherheit -> Stufe anpassen (empfohlen wird die Stufe "mittel"). Scrollen Sie bitte mit der Bildlaufleiste runter, bis Sie zum Punkt Cookies gelangen. Hier können Sie einstellen, ob Sie das Verwenden von Cookies erlauben. Klicken Sie hier bitte bei "Cookies annehmen, die gespeichert sind" und "Cookies pro Sitzung annehmen" jeweils auf "aktivieren".

Wie suche ich nach einem Artikel bzw. Gutschein?

Artikel bzw. Gutscheine können wie folgt gesucht werden:

  • Nach Name
  • Nach Stichwort
  • Nach Beschreibung
  • Nach Artikelnummer in der Auktion
  • Nach Name der Verkaufsfiliale

 

Wie kann ich mehr über die angebotenen Artikel bzw. Gutscheine erfahren?

Weitere Informationen über die Angebote finden Sie direkt bei den Verkaufsstellen des jeweiligen Anbieters.

Wie platziere ich mein Gebot?

Alle Gebote, die Sie abgeben sind Stellvertretergebote. Durch die Abgabe Ihres geheimen Höchstgebotes bestimmen Sie, wie viel Sie maximal für einen Artikel bzw. Gutschein, bei dem Sie mit bieten, zu zahlen bereit sind. Die Bietersoftware platziert dann stellvertretend für Sie die Gebote im Wettbewerb mit den anderen Bietern und deren Geboten, und versucht so, für Sie zum tiefstmöglichen Preis den Zuschlag zu erhalten.

Kann ich ein Gebot abgeben bevor die Auktion beginnt?

Nein, Gebote werden erst ab Auktionsbeginn akzeptiert. Sie können Sich aber schon im Vorfeld als Bieter registrieren. Informationen können auch schon vor Auktionsbeginn eingeholt werden, entweder beim Anbieter im Verkaufslokal oder online auf der Homepage.

Was ist das Mindestgebot?

Das Mindestgebot ist ein bei Auktionen häufig eingesetzter Reservepreis. Weil hier nur aktuelle und neuwertige Produkte bzw. Gutscheine angeboten werden, muss zuerst dieser Mindestpreis (in der Regel 50% des Ladenpreises) erreicht werden, bevor für das Produkt der Zuschlag gegeben werden kann. Wird kein Gebot in der Höhe des Mindestpreises abgegeben, hat der Artikel weiterhin den Status "Mindestpreis nicht erreicht". Damit erhält bei Auktionsende niemand den Zuschlag. Das Mindestgebot entspricht auch dem erforderlichen Erstgebot.

Kann ich für mehrere Artikel bzw. Gutscheine mitbieten?

Ja, Sie können bei so vielen Artikeln bzw. Gutscheinen mit bieten, wie Sie wünschen. Jeder Artikel bzw. Gutschein wird unabhängig von den anderen verkauft. Entsprechend haben Sie die Möglichkeit, für jeden Artikel bzw. Gutschein, auf den Sie bieten, auch den Zuschlag zu erhalten. Wählen Sie unter „Meine Übersicht“ den Unterpunkt „Gebotene Artikel“ und Sie können dort den Verlauf Ihrer Gebote verfolgen.

Wieso muss ich bei einem Artikel bzw. Gutschein die Anzahl angeben?

Einige Artikel bzw. Gutscheine sind in mehrfacher Ausführung erhältlich. Sie können auf nur einen der angebotenen Artikel bzw. Gutscheine ein Gebote abgeben oder auf mehrere bis zur verfügbaren Anzahl. Wenn Sie bei Auktionsschluss zu den Höchstbietern gehören, wird Ihnen das System so viele Artikel bzw. Gutscheine zuschreiben, wie Sie gewünscht haben. Beispiel: Drei Gutscheine sind verfügbar, der Meistbieter will nur ein Stück, Sie sind der Bieter mit dem zweithöchsten Gebot und Sie haben zwei Stück gewünscht. Der Höchstbieter erhält ein Stück und Sie erhalten die anderen zwei. Sollten Sie aber nur das dritthöchste Gebot abgegeben haben und die anderen beiden Bieter haben jeweils für einen Gutschein geboten, dann erhalten Sie den Zuschlag auf nur einen Gutschein anstelle der gewünschten zwei.

Kann ich mehr als einmal auf denselben Artikel bzw. Gutschein bieten?

Mit dem System des Stellvertreterbietens müssen Sie – nachdem Sie ein geheimes Höchstgebot festgelegt haben – nicht mehr selbst das Gebot erhöhen. Das System wird die Gebote stellvertretend für Sie abgeben, damit Sie in Führung bleiben, und zwar bis zu dem von ihnen festgelegten Höchstbetrag, wenn das nötig ist. Wenn Sie von einem Bieter überboten werden oder Sie Ihr geheimes Höchstgebot erhöhen möchten, dann können Sie ein weiteres Mal auf denselben Artikel bzw. Gutschein bieten. Sie können den Verlauf Ihrer Gebote anschauen, indem Sie auf „Meine Übersicht“ den Unterpunkt "Gebotene Artikel" anwählen.

Kann ich mein Gebot ändern oder annullieren?

Nein, wenn ein Gebot abgegeben wurde, kann es weder verändert noch annulliert werden. Wenn Sie hingegen Ihr geheimes Höchstgebot erhöhen wollen, dann können Sie mit einem neuen Höchstgebot Ihr ursprüngliches Höchstgebot ersetzen. Dieses zählt wie ein neuerliches Gebot und kann daher zur Erhöhung des aktuellen Gebotes führen.

Wieso ist das Gebot, das als mein Gebot eingetragen ist, nicht gleich dem Gebot, das ich abgegeben habe?

Die Auktionsplattform akzeptiert Ihr geheimes Höchstgebot und operiert dann in Ihrem Interesse als Stellvertreter. Darum gibt die Bietersoftware immer nur ein so hohes Gebot ab, wie nötig ist, um bei einem Artikel bzw. Gutschein für Sie in Führung zu gehen.
Beispiel: Das aktuelle Höchstgebot beträgt EUR 160,- und Sie haben ein geheimes Höchstgebot von EUR 200,- abgegeben, dann wird die Bietersoftware stellvertretend für Sie ein Gebot von EUR 170,- abgeben, um in Führung zu gehen (EUR 10,- höher als das letzte Gebot). Deshalb ist in diesem Fall Ihr eingetragenes Gebot EUR 170,-, obwohl Sie ein geheimes Höchstgebot von EUR 200,- abgegeben haben.

Wie weiß ich, ob ich mit meinem Gebot in Führung liege?

Auf der gesamten Auktionsseite sehen Sie den Hinweis "Höchstbieter" und einen Benutzernamen (z.B. "Führender Bieter: KRB126"). Wenn Sie hier Ihren persönlichen Benutzernamen sehen, wissen Sie, dass Sie mit Ihrem Gebot in Führung liegen. Wenn das nicht der Fall ist und das aktuelle Gebot höher ist als Ihr geheimes Höchstgebot, dann können Sie sich überlegen, ob Sie eventuell ein höheres geheimes Höchstgebot abgeben sollen, um für den Artikel bzw. Gutschein doch noch den Zuschlag zu erhalten.

Wie weiß ich, ob ich den Zuschlag für einen Artikel bzw. Gutschein erhalten habe?

Nach Abschluss der Online-Auktion wird Sie der Veranstalter schnellstmöglich informieren. Sie können sich auch ganz einfach nach Ende der Auktion in die Auktionsplattform einloggen und schauen, ob Sie als "Höchstbieter" bei Ihrem gewünschten Artikel bzw. Gutschein angeführt sind. Klicken Sie einfach unter „Meine Übersicht“ auf den Menüpunkt "Ersteigert", um sowohl zu sehen, für welche Artikel Sie den Zuschlag erhalten haben, als auch um diese gleich online zu bezahlen und um sie baldmöglichst abholen zu können.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich online bezahle?

Wenn Sie die Ihnen zugeschlagenen Artikel bzw. Gutschein gleich online mit Ihrer Kreditkarte oder Online-Banking bezahlen, erhalten Sie umgehend (online) das Zertifikat, das Sie berechtigt, den Artikel, die Dienstleistung bzw. den Gutschein beim Verkäufer abzuholen bzw. einzulösen.

Ich habe einen Gutschein ersteigert. Wie lange ist dieser gültig?

Sofern in der Ausschreibung und auf dem Zertifikat nicht anders vermerkt, können Gutscheine nach Kaufdatum innerhalb von 12 Monaten eingelöst werden.

Ich habe den Zuschlag für mehrere Artikel bzw. Gutscheine erhalten. Kann ich sie alle gemeinsam bezahlen?

Nein, Sie müssen für jeden Artikel bzw. Gutschein einen eigenen Zahlungsvorgang durchführen, um das entsprechende Zertifikat zu erhalten.

Welche Onlinezahlungsmethoden werden akzeptiert?

Sie können mit Mastercard, VISA, EPS-Online-Überweisung, PayPal und per Klarna/Sofortüberweisung bezahlen.

Ich möchte die ersteigerten Artikel bzw. Gutscheine nicht online bezahlen. Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Sie können auch persönlich bezahlen, und zwar in bar am Schalter der {$smarty.const.AUCTION_VERANSTALTER}. Die Adresse und die Schalteröffnungszeiten finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, mit der wir Sie über den Zuschlag informieren oder unter "Hilfe/Barzahlung".

Warum kann ich für einige Artikel bzw. Gutscheine nicht online bezahlen?

Der Verkäufer dieses Artikels bzw. Gutscheine oder der Veranstalter kann verlangen, dass einige oder alle Artikel bzw. Gutscheine persönlich bezahlt werden. Besonders für Autos oder Immobilien werden zusätzliche Informationen benötigt, bei anderen Artikeln bzw. Gutscheine wird beim Kauf eine Anmeldung oder Lizenz verlangt.

Sind die Steuern im Zuschlagspreis enthalten?

Alle Artikel bzw. Gutscheine, die Sie ersteigern, sind inklusive Mehrwertsteuer.

Ich benötige für Buchhaltungszwecke einen Beleg. Wird mir ein Beleg ausgehändigt?

Ja, nachdem Ihr Online-Banking abgewickelt und bestätigt ist, erhalten Sie eine Bestätigungsanzeige auf der Webseite, die als Beleg geeignet ist und auch ausgedruckt werden kann. Die Originalrechnung erhalten Sie beim Einlösen des Zertifikats vom Händler.

Was mache ich mit dem Artikelzertifikat?

Das Artikelzertifikat berechtigt zum persönlichen Bezug des erworbenen Artikels bzw. Gutscheins. Bitte warten Sie mindestens einen Tag, bevor Sie Ihr Artikelzertifikat einlösen, damit wir den Verkäufer korrekt und vollständig über Ihre Bezahlung und Ihr Bezugsrecht informieren können.

Ich kann den Artikel bzw. Gutschein nicht persönlich abholen. Was soll ich machen?

Nachdem Sie Ihr Artikelzertifikat erhalten haben, können Sie den Verkäufer kontaktieren, um sich nach alternativen Möglichkeiten, wie zum Beispiel Hauslieferung, zu erkundigen. Bitte beachten Sie, dass hier anfallende Zusatzkosten von Ihnen bezahlt werden müssen.

Ich habe mein Artikelzertifikat verloren. Kann ich es noch einmal ausdrucken?

Ja.

Wie kann ich sicher sein, dass meine Kreditkarteninformationen geschützt sind?

Um Ihre Daten - insbesondere Ihre persönlichen Daten - bei der Übertragung zwischen Ihrem Browser (Internet Explorer, etc.) und Server vor Unbefugten zu schützen, werden diese mit einer 128bit-SSL-Verschlüsselung übertragen. Diese Verschlüsselung ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht zu knacken!
Ihre Kreditkarteninformationen (Name, Kartennummer, Ablauffrist und Sicherheitscode auf der Rückseite) werden verschlüsselt von Ihrem Browser zur Webseite und zum Server, welche die Zahlung abwickeln, übertragen und keinerlei Kreditkarteninformationen werden zurück an Ihren Browser geschickt. Die Transaktion wird auf einem spezialisierten Zahlungsserver online abgewickelt und auch dort nur verschlüsselt übermittelt. Nachdem die Zahlung abgewickelt wurde, werden die Kreditkartendaten gelöscht und sie werden nicht auf der Auktionswebseite gespeichert.
Sie können selbst kontrollieren, ob eine gesicherte (verschlüsselte) Informationsübertragung erfolgt:

Microsoft Internet Explorer

  • Zeigen Sie das Bestellformular an.
  • Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine beliebige Stelle im Formular und rufen Sie so das Kontextmenü auf.
  • Klicken Sie unten im Kontextmenü auf den Menüpunkt "Eigenschaften" / "Properties". Bereits an der URL, die mit https beginnt, können Sie die sichere Übertragung erkennen.
  • Über den Button "Zertifikate" können Sie sich anzeigen lassen, ob eine sichere Übertragung vorliegt und wenn ja, mit welchem Zertifikat.

Wie funktioniert eine geheime Auktion?

Artikel, die mit "geheime Auktion" gekennzeichnet sind, können wie folgt ersteigert werden:

  • Geben Sie Ihren persönlichen Wunschpreis, um den Sie den Artikel ersteigern möchten ab und klicken Sie auf "Jetzt mitbieten".
  • Nach der erfolgreichen Bestätigung Ihres Gebots, bekommen Sie eine E-Mail mit der Information ob Sie der aktuelle Höchstbieter sind.
  • Auf der Artikelseite sehen Sie jederzeit den Verlauf der abgegebenen Gebote, allerdings sehen Sie die Höhe der Gebote nicht - diese sind bei der geheimen Auktion nicht ersichtlich.
  • Der Zuschlagszeitpunkt ist in der Regel am Mittwoch und beim jeweiligen Artikel angegeben.
  • Bis zum Zuschlagszeitpunkt können Sie Ihr Gebot beliebig oft anpassen.