Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für die Nutzung  der Internetplattform

https://auktion.SN.at

Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG

 

1. https://auktion.SN.at ist eine Internetplattform (nachfolgend „Auktionsplattform") der Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG (nachfolgend „Salzburger Nachrichten"). Auf der Auktionsplattform werden nach dem System einer Auktion von Dritten (nachfolgend „Teilnehmer") Artikel (Waren und Dienstleistungen) bzw. Gutscheine zum Kauf angeboten. Für die Nutzung der Auktionsplattform gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die „Salzburger Nachrichten" behalten sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen und die Änderungen den Bietern zur Kenntnis zu bringen. Wo Dritte über die Auktionsplattform weitergehende Leistungen anbieten, gelangen deren Geschäftsbedingungen zur Anwendung.

2. Der Bieter nimmt das Angebot des Teilnehmers durch Abgabe seines Gebots verbindlich an, er verpflichtet sich somit vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen und des Zuschlags bei Auktionsende, den jeweiligen Artikel bzw. Gutschein zu den vereinbarten Bedingungen zu erwerben. Wird während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot auf den Artikel bzw. Gutschein abgegeben, erlischt das Gebot. Maßgebend für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle Auktionszeit der Online-Auktion. Mit dem Ende der, von der „Salzburger Nachrichten“ bestimmten, Laufzeit der Online-Auktion kommt zwischen dem Teilnehmer und dem Meistbietenden ein Vertrag über den Erwerb des vom Teilnehmer in die Auktions-Plattform eingebrachten Artikels bzw. Gutscheins zustande. Bieter, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. an dem der Bieter oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat zurücktreten. Die fristgerechte Absendung der Rücktrittserklärung an die „Salzburger Nachrichten“ (welche vom jeweiligen Teilnehmer für die rechtswirksame Entgegennahme der Rücktrittserklärung ermächtigt sind) ohne Angabe von Gründen genügt. Dabei muss keine bestimmte Form eingehalten werden, es wird jedoch die Verwendung von folgendem Widerrufformular empfohlen:

 

  • An die Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG , 5021 Salzburg, Karolingerstraße 40, auktion@sn.at
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Vertragsabschluss am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Bieters/ der Bieterin
  • Anschrift des/der Bieters/ der Bieterin
  • Unterschrift des/der Bieters/ der Bieterin (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

 

Wenn der Bieter vom Vertrag zurücktritt, hat er den Artikel unverzüglich, möglichst ungeöffnet und unversehrt, an den Teilnehmer zurückzusenden, die geleistete Zahlung wird von den „Salzburger Nachrichten“ rückerstattet. Das Anzeigenguthaben des Teilnehmers reduziert sich um den Wert des zurückgegebenen Artikels. Bei dem Rücktritt vom Vertrag durch den Bieter ist dem Teilnehmer eine Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung/Ware zu bezahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. Ein Rückbehaltungsrecht steht dem Bieter nicht zu. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Bieters.

Dem Bieter steht kein Rücktrittsrecht zu bei Verträgen über

  • Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Bieter gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Teilnehmer keinen Einfluss hat, abhängt, Waren, die nach Spezifikationen des Bieters angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bieters zugeschnitten sind
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, 
  • Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, 
  • Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  • alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Teilnehmer keinen Einfluss hat
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen, die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, mit deren Lieferung dem Bieter gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird,
  • Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
  • Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist

 

3. Die „Salzburger Nachrichten" bieten durch diese Online-Auktion dritten Firmen und Geschäften die Möglichkeit (Teilnehmer"), ihre Waren und Dienstleistungen bzw. Gutscheine zu bewerben und anzubieten. Das Vertragsverhältnis entsteht mit Zuschlag direkt zwischen dem Teilnehmer und dem Bieter. Es kommen daher keine wie auch immer gearteten Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit den „Salzburger Nachrichten" zustande. Für die Auflistung und Beschreibung der von den Teilnehmern eingebrachten Artikel bzw. Gutscheine werden keine Einschreibe- oder andere Gebühren verlangt. Ebenso wenig werden von den Käufern bzw. Bietern Teilnahmegebühren oder andere Beiträge erhoben.

4. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Gebote von Mitarbeitern der teilnehmenden Firmen und Geschäften sind für alle Artikel bzw. Gutscheine zulässig, außer für diejenigen, die von ihrem Geschäft oder ihrer Firma in die Online-Auktion eingebracht wurden.

5. Für alle Artikel bzw. Gutscheine, die über die Auktionsplattform angeboten werden, gilt die Beschreibung des Teilnehmers. Alle angebotenen Artikel bzw. Gutscheine sind fabriksneu, sofern nicht anderes ausgewiesen ist (z. B. bei gebrauchten Kraftfahrzeugen). Alle Artikel bzw. Gutscheine können unter der im Auktionskatalog und auf der Webseite notierten Adresse der Firma bzw. des Geschäfts besichtigt werden, was den interessierten Bietern dringend empfohlen wird. Die „Salzburger Nachrichten" sind weder Verkäuferin der Artikel bzw. Gutscheine noch übernehmen sie irgendeine Verantwortung im Zusammenhang mit den Artikeln bzw. Gutscheinen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Markenschutz, Produkthaftung, Garantien sowie Verkaufsberechtigung des Teilnehmers.

6. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der angebotenen Waren oder Dienstleistungen stehen „Salzburger Nachrichten" in keinem Vertragsverhältnis zum Bieter. Das Vertragsverhältnis zwischen Bieter und „Salzburger Nachrichten" bezieht sich lediglich auf die Nutzung der gegenständlichen Auktionsplattform. Die „Salzburger Nachrichten", ihre Organe, Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen schließen deshalb jede vertragliche Haftung aus. Die außervertragliche Haftung wird soweit gesetzlich zulässig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt sowohl in Bezug auf die Organe als auch auf die Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen.

Die „Salzburger Nachrichten" leisten keine Gewähr für die über die Auktionsplattform verkauften Artikel bzw. Gutscheine. Jede Haftung der „Salzburger Nachrichten" und ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für direkte oder indirekte Schäden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Auktionsplattform entstehen, wird zur Gänze abgelehnt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Handelt es sich bei dem Geschädigten um einen Verbraucher im Sinne des KschG, so gilt der Haftungsausschluss nur für leicht fahrlässiges Verhalten der „Salzburger Nachrichten" und nicht für Personenschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle mit den „Salzburger Nachrichten" verbundenen Unternehmen der Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG .

Die Haftungsbestimmungen des Teilnehmers gegenüber den Bietern richten sich nach den jeweiligen Vertragsbestimmungen des Teilnehmers. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass das Internet Risiken birgt, die in der Natur des Mediums liegen. Es obliegt den Parteien (Teilnehmern und Bietern), sich selber von der Identität des Vertragspartners zu überzeugen.

7. Es ist untersagt, irgendwelche Methoden, Geräte oder Softwarekomponenten einzusetzen, welche die Funktionsweise der Auktionsplattform beeinträchtigen können. Die „Salzburger Nachrichten" behalten sich das Recht vor, bei Zuwiderhandeln die betreffende Person ohne Angabe von Gründen im eigenen Ermessen von der weiteren Teilnahme auszuschließen und sie für alle daraus entstehenden Schäden haftbar zu machen.

8. Sämtliche auf unter der Domain https://auktion.sn.at abrufbaren Webseite publizierten Inhalte sind Eigentum der „Salzburger Nachrichten" bzw. der Teilnehmer. Die „Salzburger Nachrichten" gewähren jedem Teilnehmer vorübergehend die Bewilligung zur Nutzung der Webseite im Zusammenhang mit dieser Online-Auktion. Jegliche andere Nutzung der Webseite, eingeschlossen die Reproduktion, Veränderung, Verteilung oder Übertragung ist untersagt. Der gesamte Inhalt der Website ist urheberrechtlich geschützt und darf nur im Zusammenhang mit dieser Online-Auktion genutzt werden. Insbesondere ist das Kopieren, Verwerten, Vertreiben und Veröffentlichen der auf der Website publizierten Informationen für eigene oder fremde gewerbliche Zwecke sowie die Einspeisung von Informationen auf Online-Dienste untersagt.

Der gesamte Inhalt der Website ist urheberrechtlich geschützt und darf nur im Zusammenhang mit dieser Online-Auktion genutzt werden. Insbesondere ist das Kopieren, Verwerten, Vertreiben und Veröffentlichen der auf der Website publizierten Informationen für eigene oder fremde gewerbliche Zwecke sowie die Einspeisung von Informationen auf Online-Dienste untersagt.

Die „Salzburger Nachrichten" leisten keine Gewähr für die störungsfreie Nutzung ihrer Websites noch für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Risiko der Benutzer. Die „Salzburger Nachrichten" erbringen in keinem Fall Beratungsdienstleistungen. Die „Salzburger Nachrichten" sind berechtigt, ihre Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder einzustellen.

Werbeflächen, Links und Äußerungen Dritter, z. B. in Diskussionsforen oder Gästebüchern, sind nicht den „Salzburger Nachrichten" zuzuordnen. Die Einrichtung von Links auf Websites, die widerrechtliche Informationen beinhalten, ist ausdrücklich untersagt.

9. Der Bieter und der Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, die österreichischen Gesetze, Regeln und Teilnahmebedingungen während der Teilnahme an der Online-Auktion und bei der Benutzung der Webseite einzuhalten. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, so können die „Salzburger Nachrichten" einen Bieter oder Teilnehmer ohne Vorankündigung von der Auktion ausschließen.

10. Die „Salzburger Nachrichten" sowie ihre Vertreter lehnen soweit dies gesetzlich zulässig ist jedwede Haftung für direkte oder indirekte Schäden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Websites entstehen, ab. Handelt es sich bei dem geschädigten Teilnehmer um einen Verbraucher im Sinne des KSchG, so gilt der Haftungsausschluss nur für leicht fahrlässiges Verhalten der „Salzburger Nachrichten" und nicht für Personenschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle mit den „Salzburger Nachrichten" verbundenen Unternehmen der Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG .

11. Die Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG und in ihrem Namen Google Analytics bzw. die ÖWA benutzen Cookies, um die aktuelle Ausgabe bzw. die zuletzt besuchte Region zu speichern, ein Autologin-Service anzubieten, aggregierte statistische Auswertungen durchzuführen und um zu verhindern, dass Benutzer auf www.SN.at zu oft mit dynamischer Werbung konfrontiert werden. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Cookies benutzen, können Sie bei Ihren Browsereinstellungen verhindern, dass Cookies gesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass das Abschalten von Cookies die Nutzung der Website und der angebotenen Dienste einschränken kann. Gespeicherte Cookies können von Ihnen jederzeit gelöscht werden. Mehr zum Thema Datenschutz und die Möglichkeit zur Deaktivierung des „Google Analytics"-Trackings finden Sie unter SN.at/cookiepolicy und SN.at/datenschutz.

 

Bieter

1. Die Online-Auktion beginnt am 13.04.2024 / 06:00:00 und dauert bis zum 17.04.2024 / 20:00:00. Maßgebend ist die Uhr auf der Website der Online-Auktion. Gebote können nur innerhalb dieser Zeit – dies jedoch 24 Stunden am Tag – über die Webseite der Online-Auktion abgegeben werden. Die „Salzburger Nachrichten" behalten sich vor, die Online-Auktion ohne Vorankündigung und im eigenen Ermessen zu verändern, auszubauen oder zu beenden.

2. Die „Salzburger Nachrichten" werden für jeden Artikel bzw. Gutschein ein Startgebot festlegen. Dieses Startgebot ist das minimale Gebot, das gefordert wird, bevor man aktiv an der Auktion teilnehmen kann.

3. Jeder Artikel bzw. Gutschein besitzt einen Mindestpreis, unter dem der Zuschlag für den Artikel bzw. Gutschein nicht gegeben werden kann. Dieser Mindestpreis beträgt in der Regel 50 % des Ladenverkaufspreises. Bei bestimmten Artikeln bzw. Gutscheinen wie beispielsweise Autos (Neu- und Gebrauchtwagen) oder Immobilien kann der Mindestpreis auch höher sein (etwa 70 % des Ladenverkaufspreises). Der Bieter übernimmt den Artikel wie vom Teilnehmer beschrieben. Die Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Teilnehmers. Die „Salzburger Nachrichten" wirken lediglich als Vermittlerin des Teilnehmers sowie als Veranstalterin der Online-Auktion und legen die Anfangs- und Schlusszeiten fest. Die „Salzburger Nachrichten"  sind vom jeweiligen Teilnehmer ermächtigt die Online-Auktion vollumfänglich abzuwickeln, also für diesen auch rechtswirksam Erklärungen abzugeben sowie entgegenzunehmen.

4. Der Status eines Artikels bzw. Gutscheins wird jeweils ausgewiesen als

  • Mindestpreis nicht erreicht. Dies bedeutet, dass die Höhe des höchsten Gebots tiefer ist als der Mindestpreis. Damit kann der Zuschlag auf den Artikel bzw. Gutschein nicht gegeben werden und er kann nicht verkauft werden.
  • Mindestpreis erreicht. Die Höhe des höchsten Gebots liegt über dem Mindestpreis. Den Zuschlag für den Artikel bzw. Gutschein erhält in jedem Fall der Meistbietende gemäß den nachfolgenden Regeln.

 

5. Die Online-Auktion erlaubt Stellvertretergebote. Das bedeutet, dass der Bieter ein geheimes Höchstgebot festlegen kann, welches er für einen Artikel bzw. Gutschein zu zahlen bereit ist. Die Bietersoftware bietet dann stellvertretend für den Bieter für den jeweiligen Artikel bzw. Gutschein mit und zwar immer nur so viel, wie nötig ist, damit der Bieter der gerade Meistbietende für den gewählten Artikel bzw. Gutschein ist und zwar so lange, bis kein anderer mehr bietet oder das eingegebene Höchstgebot erreicht ist. Es kann sein, dass der Bieter im Falle des Zuschlages weniger als dieses Höchstgebot bezahlen muss, keinesfalls jedoch mehr. Mit Eingabe eines Höchstgebots ist der Bieter rechtlich daran gebunden und muss diesen Betrag und allfällige Steuern bezahlen, wenn er den Zuschlag erhält.

6. Ist das erste Gebot, das auf einen Artikel bzw. Gutschein abgegeben wird, ein Höchstgebot, dann muss das geheime Höchstgebot mindestens so hoch wie das Startgebot sein. Wenn andere Gebote auf alle verfügbaren identischen Artikel bzw. Gutscheine abgegeben wurden, dann muss das neue Gebot das führende Gebot um den jeweiligen Mindestsatz übersteigen. Diese minimalen Erhöhungsschritte betragen EUR 1 für Artikel, Dienstleistungen bzw. Gutscheine, deren Ladenverkaufspreis bzw. Verkehrswert unter EUR 300 liegt, EUR 10 deren Ladenverkaufspreis bzw. Verkehrswert über EUR 300 liegt und EUR 100 für Artikel, Dienstleistungen bzw. Gutscheine, deren Ladenverkaufspreis bzw. Verkehrswert EUR 10.000 übersteigt

7. Es ist Aufgabe des jeweiligen Bieters, den Status seiner eigenen Gebote und den Verlauf der Online-Auktion zu verfolgen und zu entscheiden, ob und bis zu welcher Höhe er weiterbieten möchte. Wer durch einen anderen Bieter mit einem höheren geheimen Höchstgebot überboten worden ist, muss ein neues, höheres, geheimes Höchstgebot festlegen, um für den Artikel bzw. Gutschein weiterbieten zu können. In diesem Fall ersetzt das neue geheime alle vorherigen Gebote, die dieser Bieter für diesen Artikel bzw. Gutschein abgegeben hat. Ist das geheime Höchstgebot eines neuen Bieters genau gleich hoch wie dasjenige eines Bieters, der sein Höchstgebot davor abgegeben hat, wird dieser frühere Bieter als Meistbietender geführt und erhält den Zuschlag, sofern er nicht mehr überboten wird und der Mindestpreis erreicht wurde.

8. Ist ein Artikel bzw. Gutschein mehrfach vorhanden, können Gebote für mehrere gleiche Artikel bzw. Gutscheine gleichzeitig abgegeben werden. Die Anzahl der Artikel bzw. Gutscheine, für die der Bieter schließlich den Zuschlag erhält, kann dem Gebot entsprechen oder es können weniger Artikel bzw. Gutscheine sein, auf keinen Fall aber mehr. Das ist abhängig davon, ob vorher andere Gebote gemacht wurden und für welche Anzahl.

9. Sollte es bezüglich der Gültigkeit von Geboten zu Streitigkeiten zwischen Bietern untereinander oder zwischen Bietern und den „Salzburger Nachrichten" kommen, können die „Salzburger Nachrichten" entscheiden, welcher Bieter den Zuschlag für den Artikel bzw. Gutschein erhält. Alle Entscheidungen der „Salzburger Nachrichten" sind endgültig und verbindlich.

10. Die „Salzburger Nachrichten" tragen keinerlei Verantwortung für Gebote oder Informationen ihrerseits, welche fehlgeleitet werden, verloren gehen, unvollständig oder unleserlich sind oder die durch Computerübertragung nicht vollständig eingehen. Ebenso wenig können die „Salzburger Nachrichten" für Einschränkungen, die den Bietern durch irgendeine technische Fehlfunktion der Software, des Netzes oder der Server entstehen, haftbar gemacht werden. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung der Auktionsplattform und ihrer Funktionen. Zeitweilige Einschränkungen können sich z. B. durch technische Störungen wie Hardware- und Softwarefehler, Unterbrechung der Stromversorgung usw. ergeben. Die „Salzburger Nachrichten" behalten sich zudem das Recht vor, ihre Leistungen zeitweilig zu beschränken.

11. Während und nach der Auktion erhalten die Bieter E-Mails, welche sie darüber informieren, ob sie von einem anderen Bieter überboten wurden, für einen Artikel bzw. Gutschein den Zuschlag erhalten haben sowie Bestätigungen für Gebote, die sie selbst platziert haben. Diese E-Mails dienen lediglich Informationszwecken. Der Versand oder die Unterlassung des Versandes dieser E-Mails haben keinerlei Einfluss auf den Status des jeweiligen Bietergebots oder der Gebote anderer Bieter. Nur die Belege der Gebote im Onlinesystem der Auktionsplattform zeichnen den Gebotsverlauf verbindlich auf. Nur diese stellen die verbindliche Datenbasis dar, aufgrund derer die „Salzburger Nachrichten" bestimmen, wer am Schluss den Zuschlag für einen Artikel bzw. Gutschein erhält.

12. Der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt durch den automatischen Zuschlag am Ende der Online-Auktion. Am Schluss jeder Auktion ermittelt der Veranstalter im Namen des Teilnehmers den Meistbietenden (den Käufer) für jeden Artikel bzw. Gutschein, der den Mindestpreis erreicht hat, kontaktiert den Meistbietenden per E-Mail, informiert ihn über den Zuschlag und fordert ihn auf, den Artikel bzw. Gutschein zu bezahlen.

13.  Sonderregeln für die geheime Online-Auktion (die Bieter kennen die bisher abgegebenen Gebote nicht):

  • Die Zeiten, während der die geheime Online-Auktion durchgeführt wird, werden gesondert bekannt gegeben. Maßgebend ist auch hier die Datums- und Zeitangabe gemäß der Uhr auf der Auktionsplattform.
  • Im Rahmen der geheimen Online-Auktion werden entweder ein einzelner Artikel oder mehrere Artikel eines Händlers zum Kauf durch Ersteigerung angeboten. Diese Artikel können nicht Gegenstand einer anderen auf der Auktionsplattform stattfindenden Online-Auktion sein. Insbesondere können diese Artikel nicht im Rahmen der offenen Online-Auktion erworben werden.
  • Den Bietern wird der Ladenverkaufspreis desjeweiligen Artikels bekannt gegeben. Dies dient der Information der Bieter über den Wert des Artikels bei Kauf im Geschäft. 
  • Das Startgebot beträgt für jeden Artikel EUR 1,00. Ein Mindestpreis wird nicht festgelegt. 
  • Nach Abgabe seines Gebots wird der Bieter per E-Mail informiert, wie viele Bieter bereits höhere Gebote für den Artikel abgegeben haben. Der Bieter hat sodann die Möglichkeit, sein Gebot zu erhöhen. Der Bieter wird auch informiert, falls es sich bei seinem Gebot um das bisherige Höchstgebot handelt. Darüber hinaus erfolgt keine Information des Bieters über den genauen Bietverlauf. Insbesondere erhält der Bieter keine Information über die Höhe der abgegebenen Gebote anderer Bieter bzw. des jeweils aktuellen Höchstgebotes.
  • Stellvertretergebote bzw. geheime Höchstgebote sind bei der geheimen Online-Auktion nicht erlaubt. Will der Bieter daher sein Angebot erhöhen, so muss er stets ein neues Gebot abgeben. 

14. Direktkauf von Artikeln

  • Artikel, für die bis zum Ende der Laufzeit der Online-Auktion kein Gebot abgegeben wurde, oder für deren Erwerb die die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder vom Höchstbieter noch dem Bieter mit dem nächst höheren Gebot (im Falle der Disqualifikation des Höchstbieters) eingehalten wurden, können – jedoch nur nach gesonderter Ankündigung – zeitlich befristet nach Auktionsende gegen Zahlung eines Fixpreises erworben werden (nachfolgend "Direktkauf"). Der Fixpreis entspricht dem in der Online-Auktion festgelegten Mindestpreis für den jeweiligen Artikel.
  • Beginn und Ende des Zeitraums, in dem der jeweils aktuelle Direktkauf stattfindet, werden dem Bieter per E-Mail mitgeteilt. Maßgebend ist die Datums- und Zeitangabe gemäß der Uhr auf der Auktionsplattform. Kaufangebote können nur innerhalb dieser Zeit über die Auktionsplattform abgegeben werden. Für den Direktkauf gilt das "first come, first serve"-Prinzip. Der Bieter sieht auf der Auktionsplattform, falls die Möglichkeit zum Direktkauf abgelaufen oder der Artikel nicht mehr verfügbar ist.
  • Die "Salzburger Nachrichten" kündigen Bietern per E-Mail die Möglichkeit zum Direktkauf von Artikeln an. Um die Interessen von Bietern und Händlern bestmöglich zu wahren, behalten sich die "Salzburger Nachrichten" vor, die Möglichkeit zum Direktkauf eines Artikels nur Bietern anzukündigen, die Gebote für gleiche oder ähnliche Artikel abgegeben, jedoch nicht den Zuschlag erhalten haben, oder die auf andere Weise (z. B. mittels Merkliste) Interesse an dem zum Direktkauf stehenden oder einem gleichen oder ähnlichen Artikel gezeigt haben. Der Bieter kann sich jederzeit kostenlos von der Information über die Möglichkeit zum Direktkauf abmelden, z. B. per E-Mail. 
  • Das E-Mail mit der Verständigung über die Möglichkeit zum Direktkauf enthält einen Link, der zu einer Bestellmaske mit den näheren Angaben zum Artikel (z. B. Ausstattung, Menge, Fixpreis, Angebotsfrist, etc.) sowie den Verkaufs- und Zahlungsbedingungen (inkl. Zahlungsziel) führt.
  • Der Bieter hat nun die Möglichkeit, durch Anklicken einer entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Kaufangebot für den jeweiligen Artikel zum festgelegten Fixpreis abzugeben. Durch Abgabe des verbindlichen Kaufangebots verpflichtet sich der Bieter (Käufer),den jeweiligen Artikel zu den vereinbarten Kaufbedingungen zu erwerben.
  • Der Direktkauf kommt durch automatisierte Bestätigung der "Salzburger Nachrichten" gegenüber dem Bieter (Käufer) im Namen und für Rechnung des Händlers zustande. Die "Salzburger Nachrichten" fordern den Bieter (Käufer) per E-Mail zur Kaufpreiszahlung innerhalb des Zahlungsziels laut Kaufbedingungen auf.
  • Der Bieter (Käufer) ist zur vollständigen Zahlung innerhalb des Zahlungsziels laut Kaufbedingungen nach Benachrichtigung durch die "Salzburger Nachrichten" verpflichtet. Kann ein Bieter (Käufer) nicht kontaktiert werden oder trifft die Zahlung nicht innerhalb des Zahlungsziels laut Kaufbedingungen ein, kann der Bieter (Käufer) ohne weitere Benachrichtigung vom Direktkauf ausgeschlossen werden (Rücktritt vom Vertrag durch den Händler und Geltendmachung des daraus entstehenden Schadens).
  • Sofern keine besonderen Regelungen getroffen wurden, gelten die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß auch für den Direktkauf von Artikeln. Dies gilt insbesondere für die Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach das Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Händler und dem Bieter (Käufer) entsteht und daher keine wie auch immer gearteten Kauf- oder Dienstleistungsverträge zwischen dem Bieter (Käufer) und den "Salzburger Nachrichten" zustande kommen.  

Zahlungsbedingungen

1. Der Meistbietende ist zur vollständigen Zahlung innerhalb von maximal 3 Tagen nach Benachrichtigung durch die „Salzburger Nachrichten" verpflichtet. Kann ein Käufer (Bieter) nicht kontaktiert werden oder trifft die Zahlung innerhalb von 3 Tagen nicht ein, kann der Käufer (Bieter) ohne weitere Benachrichtigung disqualifiziert werden (Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer – ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf – und Geltendmachung des daraus entstehenden Schadens; die „Salzburger Nachrichten" sind ermächtigt, eine solche Rücktrittserklärung im Namen des jeweiligen Teilnehmers abzugeben). Es wird in der Folge dem Bieter mit dem nächst höherem Gebot der Zuschlag erteilt. Der Zuschlag erfolgt in diesem Fall durch Mitteilung durch die „Salzburger Nachrichten" an diesen Bieter, wodurch ein Vertrag zwischen diesem Bieter und dem Teilnehmer zu Stande kommt. Als neuer Meistbietender ist dieser zur vollständigen Zahlung binnen 3 Tagen ab Benachrichtigung durch die „Salzburger Nachrichten" verpflichtet.

2. Der Kaufpreis ist an die „Salzburger Nachrichten" zu zahlen, welche zum Inkasso im Interesse des Teilnehmers berechtigt, aber nicht verpflichtet, sind. In gewissen, gesondert ausgewiesenen Fällen zahlt der Käufer den Kaufpreis direkt an den Teilnehmer, der den Artikel bzw. Gutschein zum Verkauf angeboten hat.

3. Nach Erhalt des Kaufpreises wird dem Käufer von den „Salzburger Nachrichten" ein Artikelzertifikat ausgestellt, mit dem er den Artikel bzw. Gutschein bei der teilnehmenden Firma bzw. dem teilnehmenden Geschäft auslösen kann. Das Zertifikat berechtigt ausschließlich den Ersteigerer den Artikel einzulösen oder abzuholen und ist nicht auf Dritte übertragbar. Kaufvertragspartner mit dem teilnehmenden Händler ist ausschließlich der Ersteigerer. Die Einlösefrist beträgt ein Jahr ab Zuschlag, sofern auf dem Zertifikat keine andere Einlösefrist vermerkt ist. Grundsätzlich gilt Selbstabholung. Besondere Abmachungen bezüglich Lieferung müssen zwischen Käufer und Verkäufer getroffen werden.

4. Kommt der Käufer seiner vertraglichen Zahlungspflicht innerhalb der vertraglich festgelegten Frist nicht nach, hat der Käufer zusätzlich zum fälligen Gesamtverkaufspreis einen darüber hinaus gehenden Schaden und sämtliche Kosten, die mit der Durchsetzung der Zahlungspflicht verbunden sind, zu tragen.

5. Es liegt in der Verantwortung von Verkäufer und Käufer für allfällige Lizenzen, Anmeldungen oder Gebühren sowie für die Abrechnung aller fälligen Steuern und Abgaben in Zusammenhang mit dem Artikel bzw. Gutschein Sorge zu tragen. Bei Erhalt des Artikelzertifikats wird der Verkäufer allenfalls fällige Verkaufssteuern und Abgaben direkt dem Käufer separat in Rechnung stellen.

6. Alle Verkäufe sind endgültig. Sollte ein erworbener Artikel bzw. Gutschein auf der Webseite falsch dargestellt worden sein, wird eine Erstattung des Kaufpreises geprüft. In diesem Fall darf das Zertifikat nicht eingelöst werden. Der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Bezahlung und Erhalt des Zertifikats zu Handen der „Salzburger Nachrichten" geltend zu machen. Nach Prüfung und Bearbeitung des Antrages wird der Käufer schriftlich/per E-Mail verständigt. Die Kaufpreiserstattung erfolgt innerhalb von 7 bis 14 Werktagen auf demselben Weg wie die Zahlung des Kaufpreises vorgenommen worden ist.


Schlussbestimmungen

1. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Verhältnisse zwischen Bieter und Teilnehmer und die Nutzungsbedingungen der Auktionsplattform. Die Verkaufsunterlagen der „Salzburger Nachrichten" sind nicht Teil des Vertragsverhältnisses zwischen Bieter und Teilnehmer.

2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung allfälliger Lücken.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen unter Ausschluss der Kollisionsnormen dem österreichischen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit zulässig – das jeweils sachlich zuständige Gericht der Stadt Salzburg.

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG , Karolingerstraße 40, 5021 Salzburg, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Wir empfehlen die Verwendung des obengenannten Widerrufsformulars.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an den Händler zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.